{"id":64,"date":"2020-08-02T10:21:31","date_gmt":"2020-08-02T10:21:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sh-habich.de\/?page_id=64"},"modified":"2020-08-02T16:19:03","modified_gmt":"2020-08-02T16:19:03","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sh-habich.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h4>Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h4>\n<p>f\u00fcr das Gas- und Wasserinstallateur-, Zentralheizungs- und L\u00fcftungsbauerhandwerk<\/p>\n<p><strong>I. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>1. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlage f\u00fcr alle von uns (Auftragnehmer) \u00fcbernommenen Auftr\u00e4ge sind die Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen, Teil B (VOB\/B), sowie die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie werden schon jetzt f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.<br \/>\n2. Angebote sind f\u00fcr den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich.<\/p>\n<p><strong>II. Angebots- und Entwurfsanlagen<\/strong><\/p>\n<p>1. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenanschl\u00e4gen, Zeichnungen und Entw\u00fcrfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen ohne unsere Zustimmung weder vervielf\u00e4ltigt noch dritte Personen zug\u00e4nglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverz\u00fcglich an uns zur\u00fcckzusenden.<br \/>\n2. Beh\u00f6rdliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung zu stellen. Projektarbeiten sind kostenpflichtig.<\/p>\n<p><strong>III. Preise<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei Ununterbrochener Montage mit anschlie\u00dfender Inbetriebnahme<br \/>\n2. Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage der Ausf\u00fchrung g\u00fcltigen Arbeitsl\u00f6hne und Materialpreise des Auftragnehmers ma\u00dfgebend.<br \/>\n3. Festpreise haben nur dann G\u00fcltigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache \u00fcber Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.<br \/>\n4. Im \u00dcbrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur f\u00fcr einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden<br \/>\n5. Verz\u00f6gen sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gr\u00fcnden, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die Preise f\u00fcr Lohn-, Material- und sonstige entstandenen Kosten nach 2 zu erh\u00f6hen Die Regelung der Ziff. 4 bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n6. Im Angebot nicht ausdr\u00fccklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchf\u00fchrung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangendes Auftraggebers ausgef\u00fchrt werden, werden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und der gleichen.<br \/>\n7. Die Preise verstehen sich f\u00fcr normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. F\u00fcr \u00dcber-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie f\u00fcr die Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschl\u00e4ge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.<br \/>\n8. Die Preise verstehen sich jeweils zuz\u00fcglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p><strong>IV. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle Zahlungen sind sofort f\u00e4llig, au\u00dfer es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.<br \/>\n2. Die Zahlungen sind zu leisten bar ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in deutscher W\u00e4hrung (bzw. Euro).<br \/>\n3. Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erf\u00fcllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesengeben zu Lasten des zahlungspflichtigen<br \/>\n4. Bei einem Auftragswert ab \u20ac 2.000, &#8211; wird eine Vorrauszah1ung in H\u00f6he von 60% der Auftragssumme f\u00e4llig.<br \/>\n5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umst\u00e4nde bekannt, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingel\u00f6st, so werden s\u00e4mtliche offenstehende Forderungen f\u00e4llig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist verbunden mit K\u00fcndigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt. den Vertrag schriftlich zu k\u00fcndigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Bei Ziel\u00fcberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in H\u00f6he der jeweils g\u00fcltigen Bankzinsen zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p><strong>V. Lieferzeit und Montage<\/strong><\/p>\n<p>1. Sind Ausf\u00fchrungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverz\u00fcglich nach Auftragsbest\u00e4tigung, sp\u00e4testens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gern II Ziff. 3 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gew\u00e4hrleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.<br \/>\n2. Verz\u00f6gern sich Aufnahme, Fortf\u00fchrung oder Abschluss der Arbeiten aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverz\u00fcglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages, Schadenersatz gem. \u00a7 6 Nr. 6 VOB, Teil B, verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserf\u00fcllung setzen und erkl\u00e4ren, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist k\u00fcndigen werde. F\u00fcr den Fall der K\u00fcndigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu. die er f\u00fcr das erfolglose Angebot sowie f\u00fcr die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.<br \/>\n3. W\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der Arbeiten ist f\u00fcr die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt f\u00fcr die ausf\u00fchrenden Arbeitnehmer ein verschlie\u00dfbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen. Leitungen und Einrichtungsgegenst\u00e4nde gehen in die Obhut des Auftraggebers \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum und das Verf\u00fcgungsrecht an den Liefergegenst\u00e4nden bis zum Eingang s\u00e4mtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenst\u00e4nde wesentliche Bestandteile des Grundst\u00fcckes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenst\u00e4nde, die ohne wesentliche Beeintr\u00e4chtigung des Bauk\u00f6rpers ausgebaut werden k\u00f6nnen, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenst\u00e4nden zur\u00fcck zu \u00fcbertragen. Beeintr\u00e4chtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenst\u00e4nde mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Auftragnehmer.<\/p>\n<p><strong>VII. Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>Die Abnahme der erbrachten Leistungen richtet sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 12 der Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen, Teil B (VOB\/B).<\/p>\n<p><strong>VIII. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr erbrachte Leistungen richtet sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 13 der Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen, Teil B (VOB\/B).<br \/>\n2. Anspr\u00fcche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beschr\u00e4nkt.<br \/>\n3. Werden f\u00fcr den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft etc.) verwendet und dadurch Sch\u00e4den verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.<br \/>\n4. Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte, wasserf\u00fchrende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbr\u00fcchen entsprechende Schutzma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren. Gegebenenfalls hat er den Auftragnehmer zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Verg\u00fctung zu entleeren. F\u00fcr Sch\u00e4den an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzma\u00dfnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht.<\/p>\n<p><strong>IX. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsstand ist N\u00fcrnberg, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. F\u00fcr Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Sanit\u00e4r-, Heizungs- und Klima- sowie sonstiger haustechnischen Anlagen gilt:<\/p>\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Gew\u00e4hrleistung des Auftragnehmers erstreckt sich f\u00fcr die Reparatur- Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten auf 1 Jahr. F\u00fcr Lieferungen mit geringem Montageanteil auf 6 Monate.<br \/>\n2. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme der Leistung des Auftragnehmers.<br \/>\n3. Offensichtliche M\u00e4ngel der Leistungen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 12 Werktage nach Erkennbarkeit dem Auftragnehmer schriftlich anzeigen, ansonsten ist dieser von der Gew\u00e4hrleistung befreit.<br \/>\n4. Von der Gew\u00e4hrleistung sind Sch\u00e4den ausgeschlossen, die durch falsche Bedienung, gewaltsame Zerst\u00f6rung oder durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sowie durch normale Abnutzung (z.B. von Dichtungen) entstanden sind. Die Beweislast trifft insoweit den Auftraggeber.<br \/>\n5. Bei Inanspruchnahme unseres Kundendienstes wegen M\u00e4ngel, die von uns nicht behoben werden k\u00f6nnen und bei Zur\u00fcckziehung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten.<br \/>\n6. Sind Schneid-,Schwei\u00df., Auftau- und\/oder L\u00f6tarbeiten und dergleichen vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn dieser Arbeiten auf etwaige mit den Arbeiten verbundene Gefahren (Feuergef\u00e4hrlichkeit in R\u00e4umen, Lagerung wertvoller G\u00fcter in angrenzenden R\u00e4umen, feuergef\u00e4hrdete Bau- und sonstige Materialien, Gefahr f\u00fcr Leib und Leben von Personen etc.) hinzuweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das Gas- und Wasserinstallateur-, Zentralheizungs- und L\u00fcftungsbauerhandwerk I. Allgemeines 1. 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